Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung ist ein zentrales Instrument des deutschen Steuerrechts zur Sicherung des inländischen Besteuerungsrechts.

Sie greift, wenn eine natürliche Person mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften – in der Regel mindestens 1 % der Anteile – ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.

Ziel der Regelung ist es, stille Reserven, die während der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entstanden sind, steuerlich zu erfassen, bevor Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert. Rechtsgrundlage ist § 6 des Außensteuergesetzes.

Beim Wegzug wird fingiert, dass die betroffenen Anteile zum aktuellen Verkehrswert veräußert werden. Die Differenz zwischen diesem Wert und den ursprünglichen Anschaffungskosten unterliegt der Einkommensteuer. Eine tatsächliche Veräußerung findet dabei nicht statt, sodass es sich um eine sogenannte fiktive Veräußerung handelt.

Um unbillige Härten zu vermeiden, sieht das Gesetz verschiedene Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten vor.

Bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen zinslos und zeitlich unbegrenzt gestundet werden, solange die Anteile nicht tatsächlich veräußert werden.

Bei Wegzügen in Drittstaaten ist dagegen regelmäßig eine sofortige oder ratierliche Zahlung vorgesehen.

Die Wegzugsbesteuerung gewinnt in einer globalisierten Wirtschaft zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Unternehmer und Investoren international mobil sind.

Gleichzeitig steht sie im Spannungsfeld zwischen der steuerlichen Sicherung nationaler Interessen und der unionsrechtlich garantierten Freizügigkeit. Daher ist ihre Ausgestaltung regelmäßig Gegenstand rechtlicher und politischer Diskussionen.

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